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Kapitalexportneutralität

Kapitalexportneutralität liegt vor, wenn die Steuerbelastung eines Investors allein vom Steuersystem seines Wohnsitzlandes abhängt und unabhängig davon ist, in welchem Land er investiert. Dadurch werden Auslandsinvestitionen und Inlandsinvestitionen steuerlich gleich behandelt, sodass Investitionsentscheidungen nur von den Bruttoerträgen abhängen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 352 ff.)


Beispiel: Eine in Deutschland ansässige Person investiert 10.000 € entweder im Inland oder im Ausland. Egal, wo sie investiert, zahlt sie am Ende immer den deutschen Steuersatz von z. B. 25 % auf die Kapitalerträge; im Ausland gezahlte Steuern werden vollständig angerechnet. Daher entscheidet sie sich für die Anlage mit dem höchsten Ertrag vor Steuern.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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