Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen sind Darlehen, die Gesellschafter ihrer Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise gewähren, obwohl ein unabhängiger Kreditgeber ihr kein Darlehen mehr geben würde. Im Insolvenzverfahren werden die Rückzahlungsforderungen grundsätzlich nachrangig gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger behandelt (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 343 ff.)
Beispiel: Eine GmbH gerät in eine schwere finanzielle Krise und bekommt von keiner Bank mehr einen Kredit. Ihr Gesellschafter leiht ihr deshalb 20.000 €. Wird die GmbH später insolvent, wird der Gesellschafter mit seiner Rückzahlungsforderung grundsätzlich erst bedient, nachdem die vorrangigen Gläubiger bezahlt wurden. Es kann daher sein, dass er sein Geld nicht zurückerhält.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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