Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden Rücklagen (z. B. Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen) in Grundkapital umgewandelt. Dabei fließt kein neues Geld zu, es handelt sich also nicht um eine Außenfinanzierung, sondern um eine Umstrukturierung des Eigenkapitals. Aktionäre erhalten neue Aktien oder der Nennwert der bestehenden Aktien steigt, wodurch sich ihre Beteiligungsquote unverändert bleibt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 282 ff.)
Beispiel: Eine Aktiengesellschaft verfügt über ein Grundkapital von 1.000.000 € und Gewinnrücklagen von 200.000 €. Die Hauptversammlung beschließt, die Gewinnrücklagen in Grundkapital umzuwandeln, wodurch das Grundkapital auf 1.200.000 € steigt. Die Aktionäre erhalten im Verhältnis von fünf alten zu einer neuen Aktie Gratisaktien. Durch diese Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die Zahl der Aktien, der Gesamtwert des Unternehmens und das Vermögen der Aktionäre bleiben jedoch unverändert, lediglich der Kurs pro Aktie sinkt entsprechend.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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