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Kapitalerhaltung

Kapitalerhaltung bezeichnet den Grundsatz, dass nur ein solcher Gewinn als ausschüttbar gilt, der das nominelle Eigenkapital eines Unternehmens nicht mindert. Ziel ist es, das Haftungskapital zu sichern und damit den Fortbestand des Unternehmens sowie den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten. (vgl. Roos 2024, S. 76 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen hat zu Jahresbeginn ein Eigenkapital von 100.000 €. Im Laufe des Jahres erzielt es einen Gewinn von 15.000 €. Es dürfen höchstens diese 15.000 € ausgeschüttet werden. Würde mehr ausgeschüttet, würde das Eigenkapital unter 100.000 € sinken und damit gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung verstoßen.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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