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Kapitaleinsatzäquivalenz

5. Jan.
1 Min. Lesezeit

Kapitaleinsatzäquivalenz bedeutet, dass bei der Unternehmensbewertung der Einsatz des Kapitals des Eigentümers berücksichtigt werden muss. Dazu wird ein fiktives Unternehmergehalt angesetzt, um die Vergleichbarkeit mit alternativen Kapitalmarktanlagen sicherzustellen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)


Beispiel: Arbeitet der Eigentümer selbst im Unternehmen, wird sein Gehalt fiktiv als Kosten in die Bewertung einbezogen, damit der Unternehmenswert marktgerecht ermittelt wird.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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