Kapitaleinlage
Eine Kapitaleinlage ist eine Einlage in Form von Kapital, die ein Gesellschafter bei seiner Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft leistet. Sie erhöht grundsätzlich das der Gesellschaft zur Verfügung stehende Kapital. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 127)
Beispiel: Ein Gesellschafter beteiligt sich an einer GmbH und leistet eine Kapitaleinlage von 50.000 €. Die GmbH erhält dadurch 50.000 € zusätzliches Kapital, während der Gesellschafter einen entsprechenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft erhält.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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