Kapitalanteilsmethode
Die Kapitalanteilsmethode war eine Methode zur Konsolidierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. Nach Einführung des BilMoG ist diese Methode nicht mehr zulässig. Nach § 312 Abs. 1 HGB wird eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen grundsätzlich mit dem Buchwert angesetzt. Die Kapitalanteilsmethode wurde damit durch die Buchwertmethode ersetzt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 126)
Beispiel: Ein Konzern hält 30 % an einem assoziierten Unternehmen. Die Beteiligung steht mit 300.000 € in den Büchern. Nach den heutigen HGB-Regelungen wird die Beteiligung im Rahmen der Equity-Bilanzierung grundsätzlich auf Basis des Buchwerts angesetzt; die frühere Kapitalanteilsmethode wird nicht mehr angewendet.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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