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Kapitalanteil

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der Kapitalanteil bezeichnet die wirtschaftliche Beteiligung eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Bei einer GmbH wird der Kapitalanteil als Geschäftsanteil, bei einer AG als Aktie bezeichnet. Der Kapitalanteil dient insbesondere als Grundlage für die Berechnung des Gewinnanspruchs. Bei Personengesellschaften wird er auf einem eigenen Kapitalkonto geführt, bei GmbHs und AGs entspricht er dem Anteil am Stammkapital bzw. Grundkapital. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 126)


Beispiel: Zwei Gesellschafter halten an einer GmbH Geschäftsanteile von 60.000 € und 40.000 € bei einem Stammkapital von insgesamt 100.000 €. Der erste Gesellschafter ist damit zu 60 %, der zweite zu 40 % am Stammkapital beteiligt. Diese Kapitalanteile können als Grundlage für die jeweilige Gewinnbeteiligung dienen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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