Kapitalanlagegesellschaft
Eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) sammelt Geld von Anlegern, verwaltet es gemeinsam und investiert es für deren Rechnung in verschiedene Anlageobjekte, z. B. Wertpapiere oder Immobilien. Das gesammelte Vermögen wird als Fonds bezeichnet. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Mehrere Anleger investieren jeweils 1.000 € in einen Fonds. Die KAG sammelt das Geld und investiert es beispielsweise in Aktien verschiedener Unternehmen. Die Anleger erhalten dafür Fondsanteile und profitieren entsprechend von der Wertentwicklung des Fonds.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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