Kapitaladäquanzrichtlinie
Die Kapitaladäquanzrichtlinie war ein EU-Rechtsrahmen, der Mindestanforderungen an Eigenkapital und die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen festlegte. Ziel war es, dass Unternehmen ausreichend Kapital haben, um ihre Risiken abzusichern. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Eine Wertpapierfirma betreibt Eigenhandel mit Aktien. Weil dabei Verluste entstehen können, muss sie über ein bestimmtes Mindestmaß an Eigenkapital verfügen. Je höher die Risiken des Geschäfts, desto höher sind grundsätzlich die Anforderungen an die Kapitalausstattung.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare