Kapazität bezeichnet die Fähigkeit einer Anlage, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht Leistungen zu erbringen. Es handelt sich um die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens eine bestimmte Menge an Leistungen in einer definierten Qualität zu erzeugen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 74)
Kapazitätsausnutzungsgrad = Ist-Produktion/Kann-Produktion
Beispiel: Produktionsanlage in einem Automobilwerk
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 74