Kammer
Eine Kammer ist ein Zusammenschluss von Unternehmen oder Berufsangehörigen mit Pflichtmitgliedschaft, der bestimmte gesetzlich festgelegte Aufgaben übernimmt und die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland ist automatisch Mitglied der zuständigen Industriekammer und Handelskammer (IHK). Die IHK unterstützt das Unternehmen z. B. bei Ausbildung, Prüfungen und Unternehmensfragen und übernimmt Aufgaben, die ihr gesetzlich übertragen wurden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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