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Kalkulatorische Gewinnzuschlag

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Der kalkulatorische Gewinnzuschlag ist ein bestimmter Prozentsatz, der auf die Selbstkosten aufgeschlagen wird, um den Gewinn zu bestimmen. Voraussetzung für die Festlegung eines solchen Prozentsatzes ist, dass der erzielbare Preis ungefähr bekannt ist. Enthält der Gewinnzuschlag noch weitere Kostenbestandteile, spricht man vom Bruttogewinnzuschlag; enthält er keine weiteren Kostenbestandteile, vom Nettogewinnzuschlag. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 125)


Beispiel: Die Selbstkosten eines Produkts betragen 80 €. Der kalkulatorische Gewinnzuschlag beträgt 25 %. Damit ergibt sich ein Gewinnzuschlag von 20 € (80 € × 25 %) und ein Verkaufspreis von 100 €.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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