Kalkulatorische Gewinn
Der kalkulatorische Gewinn ist ein Gewinnbestandteil der Kostenrechnung, der das allgemeine Unternehmerwagnis abbildet. Bei einer besonderen unternehmerischen Leistung kann zusätzlich ein Leistungsgewinn berücksichtigt werden, sofern dies vorher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Die Regelungen stehen im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 125)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt mit einem Auftrag 500.000 € Erlöse und hat kalkulatorische Kosten von 450.000 €. Der kalkulatorische Gewinn beträgt somit 50.000 €. Darin wird insbesondere das allgemeine Unternehmerwagnis berücksichtigt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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