Kaffeesteuer
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Kaffee und kaffeehaltige Produkte. Sie wird beim Inverkehrbringen bzw. Verbrauch von Kaffee erhoben, vom Zoll verwaltet und steht dem Bund zu. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 115)
Beispiel: Für 1 kg Röstkaffee fällt eine Kaffeesteuer von 2,19 € an. Die Steuer ist bereits im Verkaufspreis des Kaffees enthalten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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