Kaduzierung
Kaduzierung bedeutet, dass ein Aktionär oder Gesellschafter seinen eingeforderten Anteil nicht rechtzeitig einzahlt. Nach einer Nachfrist kann die bereits geleistete Einlage für verfallen (verlustig) erklärt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)
Beispiel: Ein Gesellschafter soll 10.000 € in eine GmbH einzahlen, zahlt aber nur 6.000 €. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Nachfrist kann die Gesellschaft die bereits gezahlten 6.000 € für verfallen erklären. Der Gesellschafter verliert damit seine bisherige Einlage.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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