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Juristische Person

Juristische Person ist ein Zusammenschluss von Personen oder Organisationen, dem das Recht die Fähigkeit verleiht, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 15)


Beispiel: Eine GmbH kauft ein Grundstück. Die GmbH selbst (nicht die Gesellschafter persönlich) ist Eigentümer und kann Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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