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Junktimgeschäft

Ein Junktimgeschäft ist ein Kompensationsgeschäft, bei dem das Gegengeschäft zuerst durchgeführt wird, damit der Käufer Einnahmen erzielt, mit denen er anschließend das eigentliche Exportgeschäft bezahlen kann. (vgl. Pechtl 2014, S. 405 f.)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen kauft zunächst Textilien aus Bangladesch, damit der Partner Devisen erhält und anschließend deutsche Maschinen bezahlen kann.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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