Jugendarbeitsschutz
Der Jugendarbeitsschutz umfasst gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt unter anderem Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten und verbietet gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 331)
Beispiel: Ein 17-jähriger Auszubildender darf nicht mit gefährlichen Stoffen arbeiten und muss die vorgeschriebenen Pausen und Arbeitszeiten einhalten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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