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Jubiläumszuwendungen

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Jubiläumszuwendungen sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums oder Firmenjubiläums. Sie sind heute grundsätzlich steuerpflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. (vgl. Puke 2023, S. 157)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält zum 25-jährigen Betriebsjubiläum eine Sonderzahlung von 2.000 €. Diese ist grundsätzlich steuerpflichtig.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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