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Joint Audit

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Joint Audit (Gemeinschaftsprüfung) bezeichnet die gemeinsame Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts eines Unternehmens durch mehrere voneinander unabhängige Abschlussprüfer. In Deutschland ist das Joint Audit grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, sondern kann auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 121)


Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt zwei voneinander unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung seines Jahresabschlusses. Beide Prüfer teilen sich die Prüfungsbereiche und führen die Prüfung gemeinsam durch.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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