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Jobsharing

Jobsharing ist eine besondere Form der Teilzeitarbeit, bei der sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Jeder hat einen eigenen Arbeitsvertrag, die Arbeitszeiten werden untereinander abgestimmt. Die rechtlichen Beziehungen bestehen nur zwischen jedem Einzelnen und dem Arbeitgeber – nicht zwischen den Mitarbeitenden untereinander. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 284 f.)


Beispiel: Zwei Teilzeitkräfte, Konrad und Nadja, teilen sich eine 40-Stunden-Vollzeitstelle in einem Büro. Nadja arbeitet montags bis mittwochs jeweils 8 Stunden, Konrad übernimmt donnerstags und freitags sowie den halben Mittwoch. So bleibt der Arbeitsplatz durchgängig besetzt, und beide arbeiten in enger Absprache, ohne jeweils für die Vertretung des anderen verpflichtet zu sein.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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