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Job Sharing

9. Sept.
1 Min. Lesezeit

Job Sharing bedeutet, dass sich mehrere Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen und sich die Arbeitszeit bzw. Aufgaben aufteilen. Dabei können sie ihre Arbeitszeiten weitgehend selbst organisieren und sich gegenseitig vertreten. (vgl. Schneck 2018, S. 519 ff.)


Beispiel: Zwei Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle. Mitarbeiter A arbeitet Montag bis Mittwoch, Mitarbeiter B Donnerstag und Freitag. Beide übernehmen gemeinsam die Aufgaben der Stelle und vertreten sich bei Bedarf gegenseitig.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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