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Jahresabschlussprüfung

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Jahresabschlussprüfung dient der Prüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags hinsichtlich Buchführung, Jahresabschluss und gegebenenfalls Lagebericht eingehalten wurden. Nach § 316 HGB sind grundsätzlich bestimmte Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig; kleine Kapitalgesellschaften sind hiervon ausgenommen. Die Prüfung wird von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt. Ergebnis ist der Bestätigungsvermerk; über Art und Umfang der Prüfung sowie weitere Feststellungen wird ein Prüfungsbericht erstellt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 121)


Beispiel: Eine prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft erstellt einen Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 20 Mio. €. Ein Wirtschaftsprüfer untersucht die Buchführung, den Jahresabschluss und gegebenenfalls den Lagebericht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss der Prüfung erteilt er bei ordnungsgemäßer Rechnungslegung einen Bestätigungsvermerk und erstellt den entsprechenden Prüfungsbericht.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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