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Ius usus fructus

Ius usus fructus bezeichnet das Recht, die Erträge aus der Nutzung einer Ressource zu behalten – z. B. darf der Eigentümer eines Unternehmens den erwirtschafteten Gewinn selbst behalten. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 53)


Beispiel: Ein selbstständiger Bäcker verkauft täglich Brot und behält den Gewinn aus dem Verkauf – dieser Gewinn steht ihm aufgrund seines ius usus fructus zu.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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