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Ius usus

Ius usus bezeichnet das Recht, eine Ressource oder ein Gut zu nutzen – z. B. entscheidet der Eigentümer einer Maschine, ob und wie er sie verwendet oder ungenutzt lässt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 53)


Beispiel: Ein Selbstständiger besitzt eine Werkbank und entscheidet, sie nur saisonal zu nutzen und den Rest des Jahres unbenutzt in der Werkstatt stehen zu lassen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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