Ius successionis
- Andreas Armster

- 1. Juli 2025
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Ius successionis ist das Recht, Eigentums- oder Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf andere zu übertragen – etwa durch Verkauf, Schenkung, Vererbung oder Auflösung. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 53)
Beispiel: Ein Unternehmer verkauft sein Unternehmen an seine Tochter und überträgt ihr damit alle Verfügungsrechte.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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