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Ius abusus

Ius abusus ist das Recht, eine Ressource oder ein Gut zu verändern, zu zerstören oder umzuwidmen, z. B. indem ein Unternehmer seine Maschinen umbaut oder für einen neuen Zweck nutzt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 53)


Beispiel: Ein Unternehmer baut eine alte Produktionsmaschine so um, dass sie künftig für ein neues Produkt verwendet werden kann.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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