Istumsatz
Der Istumsatz ist der Gesamtbetrag der tatsächlich vereinnahmten Entgelte. Bei der Istbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn das Entgelt vom Kunden bezahlt wurde. (vgl. Puke 2023, S. 157)
Beispiel: Ein Unternehmer stellt im März eine Rechnung über 2.000 € aus. Der Kunde zahlt erst im April. Die Umsatzsteuer wird erst im April fällig.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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