Ist-Kaufmann
Ein Ist-Kaufmann ist nach § 1 HGB, wer ein Gewerbe betreibt, dessen Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Die Eintragung ins Handelsregister ist nur deklaratorisch, das heißt, sie bestätigt die Kaufmannseigenschaft, begründet sie aber nicht. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 172 f.)
Beispiel: A betreibt ein großes Handelsunternehmen mit vielen Mitarbeitern, hohem Umsatz und umfangreicher Buchführung. Da sein Betrieb eine kaufmännische Organisation erfordert, ist A Ist-Kaufmann und muss sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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