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Irreführende Preisgestaltung

2. März
1 Min. Lesezeit

Irreführende Preisgestaltung liegt vor, wenn ein Anbieter wesentliche Informationen zum Preis oder zu zusätzlichen Kosten verschweigt oder eine vermeintlich kostenlose Leistung bewirbt, obwohl sie im Gesamtpreis bereits enthalten ist. Wird dadurch beim Kunden ein falscher Eindruck über den tatsächlichen Preisvorteil erzeugt, ist dies wettbewerbswidrig. (vgl. Pechtl 2014, S. 235)


Beispiel: „Sofa + Couchtisch – Tisch GRATIS!“ Der Paketpreis ist jedoch höher als die Summe der regulären Einzelpreise beider Produkte. Der „gratis“ Tisch ist also nur scheinbar kostenlos. Das Angebot ist irreführend.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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