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invitatio ad offerendum

11. März
1 Min. Lesezeit

Eine invitatio ad offerendum ist keine verbindliche Willenserklärung, sondern nur die Aufforderung an andere Personen, ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. (vgl. Fischer 2023, S. 97)


Beispiel: Das Ausstellen von Waren mit Preis im Schaufenster ist eine invitatio ad offerendum, bei der der Kunde erst an der Kasse ein Angebot zum Kauf abgibt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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