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Investivlohn

9. Sept.
1 Min. Lesezeit

Investivlohn bedeutet, dass ein Teil einer Lohnerhöhung nicht sofort ausgezahlt, sondern für eine bestimmte Sperrfrist angelegt wird. Dadurch soll der Arbeitnehmer Vermögen aufbauen. (vgl. Schneck 2018, S. 483 ff.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer bekommt eine Lohnerhöhung von 200 € im Monat. Davon werden 100 € monatlich als Investivlohn angelegt und erst nach Ablauf der vereinbarten Sperrfrist ausgezahlt. Die anderen 100 € erhält er sofort als normales Gehalt.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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