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Investitionszulagengesetz

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Investitionszulagengesetz (InvZulG) gewährte unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen für begünstigte Investitionen, insbesondere in Fördergebieten. Die Förderung ist inzwischen ausgelaufen. (vgl. Puke 2023, S. 157)


Beispiel: Ein Unternehmen erhielt für den Bau einer neuen Produktionshalle in einem Fördergebiet eine Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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