Investitionszulagengesetz
Das Investitionszulagengesetz (InvZulG) gewährte unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen für begünstigte Investitionen, insbesondere in Fördergebieten. Die Förderung ist inzwischen ausgelaufen. (vgl. Puke 2023, S. 157)
Beispiel: Ein Unternehmen erhielt für den Bau einer neuen Produktionshalle in einem Fördergebiet eine Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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