Inventurvereinfachungsverfahren
Inventurvereinfachungsverfahren sind Verfahren, die anstelle der Stichtagsinventur eingesetzt werden können, sodass nicht alle Bestände genau am Bilanzstichtag körperlich erfasst werden müssen. Nach § 241 HGB gibt es drei Formen: Bei der vorgelagerten oder nachgelagerten Inventur erfolgt die Bestandsaufnahme innerhalb der letzten drei Monate vor bzw. der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag; der Bestand wird anschließend zum Stichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet. Bei der permanenten Inventur werden Art, Menge und Wert der Bestände mithilfe eines ordnungsmäßigen Verfahrens laufend ermittelt. Bei der Stichprobeninventur wird der Bestand anhand einer Stichprobe und mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt. Grundsätzlich muss eine körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände mindestens einmal jährlich erfolgen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 116 f.)
Beispiele: Nachgelagerte Inventur, Permanente Inventur, Stichprobeninventur
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




Kommentare