Inventurrichtlinien
Inventurrichtlinien sind von Konzernen oder Großunternehmen aufgestellte Vorgaben für die Durchführung der Inventur. Sie sollen sicherstellen, dass die Inventur ordnungsgemäß und einheitlich durchgeführt wird. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 116)
Beispiel: Ein Konzern legt in seinen Inventurrichtlinien fest, dass alle Lagerbestände zum 31. Dezember nach einheitlichen Vorgaben gezählt, dokumentiert und bewertet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Inventuren in allen Tochterunternehmen vergleichbar und ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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