Interventionspunkte
Interventionspunkte sind ein unterer und ein oberer Wechselkurs, die eine zentrale Währungsbehörde festlegen kann. Sie bestimmen damit die Bandbreite, innerhalb derer der Wechselkurs schwanken darf. Wird eine Grenze erreicht, kann die Währungsbehörde durch den Kauf oder Verkauf von Devisen eingreifen, um den Wechselkurs innerhalb dieser Bandbreite zu halten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 329)
Beispiel: Eine Zentralbank legt für eine Währung eine Bandbreite von 0,90 bis 1,10 € pro US-Dollar fest. Fällt der Kurs auf 0,90 €, liegt der untere Interventionspunkt erreicht. Steigt er auf 1,10 €, ist der obere Interventionspunkt erreicht. Die Zentralbank kann dann durch Kauf oder Verkauf von Devisen versuchen, den Wechselkurs wieder innerhalb der Bandbreite zu halten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare