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Intervention

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Intervention bezeichnet allgemein einen staatlichen Eingriff in den Markt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 329)


Beispiel: Der Staat setzt einen Mindestpreis für Milch fest, damit die Preise für die Landwirte nicht zu stark sinken. Damit greift der Staat in die freie Preisbildung des Marktes ein.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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