Interessengemeinschaft
- Andreas Armster

- 12. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Interessengemeinschaft ist ein Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen, die eng zusammenarbeiten, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, ohne vollständig zu verschmelzen. (vgl. Scheuring 1997, S. 55)
Beispiel: Zwei Unternehmen nutzen gemeinsam eine Produktionsanlage und teilen sich die Kosten von 1 Mio. €, wodurch jedes Unternehmen 500.000 € spart.
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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