Interessenausgleich
Interessenausgleich ist ein Begriff aus dem Betriebsverfassungsrecht. Bei einer Betriebsänderung soll der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Einigung darüber erzielen, ob, wann und wie die Betriebsänderung durchgeführt werden soll. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 328)
Beispiel: Ein Unternehmen plant, eine Abteilung zu schließen. Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat darüber verhandeln, wann und wie die Schließung durchgeführt werden soll. Kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten eine Einigungsstelle anrufen, die versucht, eine Einigung herbeizuführen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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