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Institutionelle Organisationsbegriff

23. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Der institutionelle Organisationsbegriff versteht eine Organisation als spezielle Art von Institution. Sie besteht aus einem stabilen Regelsystem und den dazugehörigen Mitgliedern, die klar abgegrenzte Rollen einnehmen. Organisationen haben feste Grenzen, verfolgen gemeinsame Ziele und können ihre Mitglieder wechseln, wobei diese nur in ihrer Mitgliedschaftsrolle Teil der Organisation sind. Im Unterschied zu anderen Institutionen, wie Märkten oder Familien, handelt es sich um bewusst geschaffene soziale Systeme mit dauerhaftem Zusammenwirken der Mitglieder. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 25 ff.)


Beispiel: Eine Aktiengesellschaft: Sie besteht aus einem festen Regelsystem, das u. a. die Rechte und Pflichten von Aktionären, Vorstand und Aufsichtsrat festlegt, hat klare Grenzen zwischen Mitgliedern und Außenstehenden und verfolgt das gemeinsame Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Die einzelnen Personen sind nur in ihrer Funktion Teil der Organisation, und Mitgliederwechsel (z. B. neue Aktionäre oder Vorstandswechsel) sind möglich, ohne dass die Organisation selbst ihre Struktur verliert.


Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag

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