Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist der Teil des Zivilrechts, der regelt, wann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und welche Folgen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners hat. Ziel ist insbesondere, das vorhandene Vermögen möglichst gerecht unter den Gläubigern zu verteilen und gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. (vgl. Schneck 2018, S. 483 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat 500.000 € Schulden, aber nur 200.000 € Vermögen und kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter verwertet die vorhandenen Vermögenswerte für 200.000 € und verteilt den Erlös entsprechend der festgelegten Gläubigerquote. Die Gläubiger erhalten dadurch beispielsweise 40 % ihrer Forderungen zurück.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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