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Insolvenzplan

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Insolvenzplan ist ein Plan zur Befriedigung der Gläubiger und zur Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse. Außerdem regelt er, wie der Schuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens für verbleibende Verpflichtungen haftet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 322)


Beispiel: Ein Unternehmen hat 1 Mio. € Schulden, kann diese aber nicht vollständig bezahlen. Im Insolvenzplan wird beispielsweise festgelegt, dass die Gläubiger 60 % ihrer Forderungen erhalten. Das vorhandene Vermögen des Unternehmens wird dafür verwertet und der Erlös nach den Vorgaben des Insolvenzplans an die Gläubiger verteilt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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