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Insolvenzordnung

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt das Insolvenzverfahren, bei dem das Vermögen eines zahlungsunfähigen Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwertet oder durch einen Insolvenzplan geordnet wird. (vgl. Puke 2023, S. 154)


Beispiel: Ein Unternehmen kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen und beantragt ein Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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