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Insolvenzmasse

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Insolvenzmasse ist das gesamte Vermögen eines Schuldners, das ihm bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Gegenstände, die anderen Personen gehören, werden vorher ausgesondert. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 322)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens 50.000 € auf Konten, Maschinen im Wert von 100.000 € und Waren im Wert von 30.000 €. Die Insolvenzmasse beträgt damit zunächst 180.000 €. Eine Maschine im Wert von 20.000 €, die nur gemietet ist und dem Vermieter gehört, gehört dagegen nicht zur Insolvenzmasse.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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