Insolvenz
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Sie liegt vor, wenn ein Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder einen wesentlichen Teil seiner Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 322)
Beispiel: Eine Person hat 20.000 € Schulden, kann aber nur noch 5.000 € davon bezahlen und stellt deshalb die Zahlungen an mehrere Gläubiger ein. Sie ist damit zahlungsunfähig bzw. insolvent.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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