Insidergeschäfte
Insidergeschäfte sind verbotene Wertpapiergeschäfte von Personen, die über nicht öffentlich bekannte Informationen (Insiderwissen) verfügen und dieses Wissen für eigene oder fremde Geschäfte nutzen. Ziel des Verbots ist es, einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern zu verhindern. (vgl. Schneck 2018, S. 483 ff.)
Beispiel: Ein Vorstandsmitglied weiß bereits, dass sein Unternehmen einen wichtigen Großauftrag über 50 Mio. € erhalten wird, bevor diese Information öffentlich bekannt ist. Es kauft deshalb Aktien des Unternehmens für 20.000 €. Nach der Veröffentlichung steigt der Aktienkurs von 40 € auf 50 €. Das Vorstandsmitglied erzielt dadurch einen Gewinn von 5.000 €. Das wäre ein verbotenes Insidergeschäft, weil es nicht öffentliches Wissen ausgenutzt hat.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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