Insider Trading
Insider Trading bezeichnet Rechtsgeschäfte mit Gesellschaftsanteilen bzw. Wertpapieranteilen, die von Personen mit Insiderinformationen durchgeführt werden. Ein Insider verfügt über konkrete, nicht öffentlich bekannte Informationen über einen Emittenten oder dessen Wertpapiere, die bei öffentlichem Bekanntwerden den Börsenpreis oder Marktpreis erheblich beeinflussen könnten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 111)
Beispiel: Ein Vorstandsmitglied weiß vor der öffentlichen Bekanntgabe, dass sein Unternehmen einen Großauftrag über 50 Mio. € erhalten hat. Aufgrund dieser nicht öffentlichen Information kauft es Aktien des Unternehmens. Das Geschäft stellt Insider Trading dar, da die Information den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnte.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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