Insassenversicherung
Eine Insassenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Kraftfahrzeugunfällen, wenn Insassen oder Berufsfahrer zu Schaden kommen. Sie besteht unabhängig von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und kann in verschiedenen Formen angeboten werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 322)
Beispiel: Bei einem Autounfall wird ein Mitfahrer verletzt. Die Insassenversicherung kann für den vereinbarten Versicherungsschutz des verletzten Insassen eine Leistung erbringen, unabhängig davon, ob die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs ebenfalls haftet.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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