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Innergemeinschaftliche Lieferung

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Innergemeinschaftliche Lieferung oder Erwerb bezieht sich auf den Warenverkehr zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Diese Transaktion erfolgt im Rahmen von Geschäften, bei denen der Ausgangsort und der Zielort der Warenbewegung sich in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU befinden müssen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 484)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Computerhardware an ein Unternehmen in Frankreich. Die Computerhardware wird von Deutschland nach Frankreich transportiert und dort vom französischen Unternehmen empfangen. Da der Ursprungsort (Deutschland) und der Bestimmungsort (Frankreich) der Warenlieferung sich in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten befinden, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 484

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